Auch erfahrene Kapitäne brauchen Leitfeuer!

Jeder von uns braucht hin und wieder mal einen Rat oder Hilfe. Glücklich sind dabei jene, die gute Freunde haben, die dann mit fachlicher Kompetenz unterstützen können. Hat man die nicht, kann guter Rat teuer werden. Das gilt beruflich, wie privat. Erfahrene Kapitäne wissen, dass es ratsam ist, sich in fremden Gefilden auf ortskundige Lotsen und auf Leuchtfeuer zu verlassen, die ihnen den Weg weisen. Das ist aber nicht nur bei waschechten Seebären so, sondern gilt ebenso für Wirtschaftskapitäne. Auch für wirtschaftliche Beratungen gilt, dass diese teuer wie Lotsen oder auch nahezu kostenfrei und für jedermann zugänglich wie Leuchtfeuer sein können. Muss für Sie Beratung wirklich teuer sein? Finden wir es gemeinsam heraus…
Qualität hat ihren Preis…
Es ist zwar richtig, dass nicht jeder teure Berater gut sein muss. Aber jeder gute Berater wird einen auskömmlichen Preis für seine Tätigkeit verlangen. Schließlich muss er mit den durch seine Beratung getätigten Einnahmen seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Wenn es also nur geringe Angriffspunkte beim Berater selbst gibt, um als Kunde die Beratung günstiger zu gestalten, welche Möglichkeiten bleiben dann noch? Eine Möglichkeit bildet eine Förderung.
Ja, auch Beratungen können gefördert werden. Ein Beispiel hierfür ist das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses Programm wurde zum 1. Januar 2021 um zwei Jahre verlängert. Das mag nach einem langen Zeitraum klingen, Aber bereits jetzt ist über 1/8 der Laufzeit des Förderprogramms verstrichen und der Förderzeitraum eines Förderprojektes beträgt maximal 6 Monate. Wer also dieses Förderprogramm für sein Beratungsprojekt in Anspruch nehmen möchte, sollte nicht zu lange zögern.
Im Rahmen der Mittelstandsförderung fördert es Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Diese können sich von qualifizierten und beim BAFA gelisteten Beratern wie mir zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten können einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Die Förderung richtet sich also explizit an:
- Jungunternehmen (Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind)
- Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung)
- Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter)
Unternehmen, die Ihr Beratungsprojekt fördern lassen möchten müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zusätzlich die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. Zudem sind gewisse Berufe auch unabhängig von einem beratungsbedarf von einer Beratung ausgeschlossen. Diese Regelungen im Einzelnen hier darzulegen ginge an dieser Stelle aber zu weit. Setzen Sie sich hierzu gerne mit mir in Verbindung oder lesen selber auf der Seite der BAFA nach.
Zur Bestimmung der „Unternehmensalters“ wird das Gründungsdatum, also bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs und bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt herangezogen.
Aber wenn ein Teil des Preises erstattet wird, sinkt die finanzielle Belastung auch…
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und dem Standort des Unternehmens.
Für Junge unternehmen gilt eine Bemessungsgrundlage von 4.000,00 € netto. Hiervon kann, je nach Region folgender Fördersatz gewährt werden:
- neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80% der Bemessungsgrundlage ≙ 3.200,00 € Förderzuschus
- Region Lüneburg 60% der Bemessungsgrundlage ≙ 2.400,00 € Förderzuschuss
- alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig 50% der Bemessungsgrundlage ≙ 2.000,00 € Förderzuschuss
Für Bestandsunternehmen gilt eine Bemessungsgrundlage von 3.000,00 € netto. Hiervon kann, je nach Region folgender Fördersatz gewährt werden:
- neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80% der Bemessungsgrundlage ≙ 2.400,00 € Förderzuschuss
- Region Lüneburg 60% der Bemessungsgrundlage ≙ 1.800,00 € Förderzuschuss
- alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig 50% der Bemessungsgrundlage ≙ 1.500,00 € Förderzuschuss
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gilt eine Bemessungsgrundlage von 3.000,00 € netto. Ihnen kann, unabhängig von Ihrem Standort, ein Fördersatz von 90% der Bemessungsgrundlage ≙ 2.700,00 € Förderzuschuss gewährt werden.
Die Frage ist natürlich, ob durch dieses Programm eine von Ihnen benötigte Beratungsleistung gefördert wird…
Für Jung- und Bestandsunternehmen können Beratungen im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
- Allgemeine Beratungen zu den folgenden Themenbereichen der Unternehmensführung:
- wirtschaftliche,
- finanzielle,
- personelle und
- organisatorische Fragen
- Spezielle Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Zusätzlich können sie zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Die Beratungsförderung ist beim BAFA zu beantragen und wird, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen von diesem bewilligt. Wenn Sie sich nun fragen, ob auch für Ihr Beratungsprojekt eine Förderung in Frage kommt, setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung. Ich helfe Ihnen gern den Klippen der Fördermittelbeantragung zu entgehen. Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Beratungsprojekt.