Der Weg ist das Ziel! Eine BAFA-Förderung kann auf dem Weg helfen…

„Der Weg ist das Ziel“ ist der Satz aus meiner Schulzeit, an den ich mich wohl am intensivsten erinnern kann. Nahezu jeder kennt ihn. Leider ist das mit dem Weg, der das Ziel ist, so eine Sache. Im Alltag vergessen wir nur zu gerne, dass unser individueller Weg nicht unbedingt einer Gerade sein muss. Und ein Geländer, um uns auf Spur zu halten hat er meist auch nicht. Viele Wege verlaufen eher jenseits der kürzesten Verbindungen zwischen zwei Punkten. Und genau genommen, ist das auch gut so. Wäre es sonst nicht viel zu langweilig? Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass genau die Stationen im Leben, durch die ich mich am meisten durchbeißen und die mir zum Ereigniszeitpunkt unangenehm waren, mich bei genauem Hinsehen am meisten vorangebracht haben. Und wenn man mal aus der Spur gerät, dann gibt es noch immer Menschen, die einem in selbige wieder hineinhelfen. Vielleicht könnten auch sie eine solche Hilfe gerade jetzt gebrauchen, haben aber Sorge, dass sie zu teuer ist. Hierfür gibt es ebenfalls Hilfsmöglichkeiten. Vielleicht treffen sie ja auch auf Sie zu? Finden Sie es heraus…
Qualität hat ihren Preis…
Es ist zwar richtig, dass nicht jeder teure Berater gut sein muss. Aber jeder gute Berater wird einen auskömmlichen Preis für seine Tätigkeit verlangen. Schließlich muss er mit den durch seine Beratung getätigten Einnahmen seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Wenn es also nur geringe Angriffspunkte beim Berater selbst gibt, um als Kunde die Beratung günstiger zu gestalten, welche Möglichkeiten bleiben dann noch? Eine Möglichkeit bildet eine Förderung.
Ja, auch Beratungen können gefördert werden. Ein Beispiel hierfür ist das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses Programm wurde zum 1. Januar 2021 um zwei Jahre verlängert. Das mag nach einem langen Zeitraum klingen, Aber bereits jetzt ist über 1/8 der Laufzeit des Förderprogramms verstrichen und der Förderzeitraum eines Förderprojektes beträgt maximal 6 Monate. Wer also dieses Förderprogramm für sein Beratungsprojekt in Anspruch nehmen möchte, sollte nicht zu lange zögern.
Im Rahmen der Mittelstandsförderung fördert es Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Diese können sich von qualifizierten und beim BAFA gelisteten Beratern wie mir zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten können einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Die Förderung richtet sich also explizit an:
- Jungunternehmen (Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind)
- Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung)
- Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter)
Unternehmen, die Ihr Beratungsprojekt fördern lassen möchten müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zusätzlich die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. Zudem sind gewisse Berufe auch unabhängig von einem beratungsbedarf von einer Beratung ausgeschlossen. Diese Regelungen im Einzelnen hier darzulegen ginge an dieser Stelle aber zu weit. Setzen Sie sich hierzu gerne mit mir in Verbindung oder lesen selber auf der Seite der BAFA nach.
Zur Bestimmung der „Unternehmensalters“ wird das Gründungsdatum, also bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs und bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt herangezogen.
Aber wenn ein Teil des Preises erstattet wird, sinkt die finanzielle Belastung auch…
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und dem Standort des Unternehmens.
Für Junge unternehmen gilt eine Bemessungsgrundlage von 4.000,00 € netto. Hiervon kann, je nach Region folgender Fördersatz gewährt werden:
- neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80% der Bemessungsgrundlage ≙ 3.200,00 € Förderzuschus
- Region Lüneburg 60% der Bemessungsgrundlage ≙ 2.400,00 € Förderzuschuss
- alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig 50% der Bemessungsgrundlage ≙ 2.000,00 € Förderzuschuss
Für Bestandsunternehmen gilt eine Bemessungsgrundlage von 3.000,00 € netto. Hiervon kann, je nach Region folgender Fördersatz gewährt werden:
- neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80% der Bemessungsgrundlage ≙ 2.400,00 € Förderzuschuss
- Region Lüneburg 60% der Bemessungsgrundlage ≙ 1.800,00 € Förderzuschuss
- alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig 50% der Bemessungsgrundlage ≙ 1.500,00 € Förderzuschuss
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gilt eine Bemessungsgrundlage von 3.000,00 € netto. Ihnen kann, unabhängig von Ihrem Standort, ein Fördersatz von 90% der Bemessungsgrundlage ≙ 2.700,00 € Förderzuschuss gewährt werden.
Die Frage ist natürlich, ob durch dieses Programm eine von Ihnen benötigte Beratungsleistung gefördert wird…
Für Jung- und Bestandsunternehmen können Beratungen im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
- Allgemeine Beratungen zu den folgenden Themenbereichen der Unternehmensführung:
- wirtschaftliche,
- finanzielle,
- personelle und
- organisatorische Fragen
- Spezielle Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Zusätzlich können sie zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Die Beratungsförderung ist beim BAFA zu beantragen und wird, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen von diesem bewilligt. Wenn Sie sich nun fragen, ob auch für Ihr Beratungsprojekt eine Förderung in Frage kommt, setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung. Ich helfe Ihnen gern den Klippen der Fördermittelbeantragung zu entgehen. Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Beratungsprojekt. Aber denken Sie daran, drei Viertel des Förderzeitraums sind bereits verstrichen, denn diese Förderung gibt es nur noch bis Ende 2022.